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Wochenbettbetreuung

Sie wird von der Hebamme als Hausbesuch durchgeführt und beinhaltet die Betreuung von Mutter und Kind in der ersten Zeit nach der Geburt. Das Recht auf Inanspruchnahme besteht für jede Frau, unabhängig vom Ort der Entbindung oder der Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse.Die Kosten werden auch von den Sozialämtern getragen.

In der Regel erfolgt die Wochenbettbetreuung bis zur 12. Woche nach der Geburt. Desweiteren besteht die Möglichkeit, auch über eine ärztliche Verordnung eine über diese Zeit andauernde Hilfe durch eine Hebamme zu beanspruchen.

Das Leben mit einem Neugeborenen ist schön, aber bisweilen eine durch kleinere und größere Probleme geprägte Zeit, die mit einer Umstellung für die ganze Familie einhergeht. Mit viel Liebe und Zeit möchten wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen helfen, diese sensible Phase zuhause in Ruhe und Sicherheit zu erleben.

Nachfolgend einige Inhalte, welche die Wochenbettbetreuung umfasst:

  • Versorgung des Nabels
  • Gewichtskontrolle des Säuglings
  • Beobachten des Trinkverhaltens
  • Beratung bei Stillschwierigkeiten, Anleitung zum Stillen, Beratung bei Flaschennahrung
  • Anleitung und Beratung in der Säuglingspflege
  • Kontrolle des Kreislaufs der Mutter (Blutdruck, Puls)
  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
  • Anleitung zur Rückbildung im Frühwochenbett
  • … und vieles mehr

Wenn Sie eine Wochenbettbetreuung benötigen, können Sie sich gerne telefonisch oder in der Habammensprechstunde anmelden. Online geht’s natürlich auch.

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