Schwangerenvorsorge
Bereits die Feststellung einer Schwangerschaft kann durch die Hebamme erfolgen. Ihr schließt sich dann die Schwangerenvorsorge an, welche die gesamte Zeit der Schwangerschaft durchläuft und auch von der Hebamme durchgeführt werden kann.
Lediglich Ultraschalluntersuchungen müssen vom Gynäkologen durchgeführt werden. Inhalte der Schwangerenvorsorge sind unter anderem Blutdruckmessungen, Überprüfungen der Kindeslage mit Kontrolle der Herztöne sowie CTG-Aufzeichnungen, weiterführend Blut- und Urinkontrollen.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Je nach Wunsch wird die Schwangerenvorsorge in der Hebammenpraxis oder auch in privatem Bereich als Hausbesuch durchgeführt.
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